Garantie beim Zahnersatz
Vertragsverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient
Wichtig für eine erfolgreiche Behandlung ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. In jedem Fall wird im juristischen Sinne ein mündlicher oder ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
Bei dem Arztvertrag handelt es sich in der Regel um einen Dienstvertrag und nicht um einen Vertrag nach Werkvertragsrecht. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass beim Dienstvertrag kein Erfolg, sondern ein facharztgerechter Eingriff geschuldet wird.
Gewährleistungsansprüche nach Werkvertrag bestehen gegenüber den zahntechnischen Leistungen, also dem Zahnersatz, hergestellt vom zahntechnischen Labor.
Der Arzt kann keine / darf keine Garantie auf Erfolg geben, er schuldet seinem Patienten jedoch eine Behandlung mit größter Sorgfalt auf den neusten Stand der Wissenschaft.
Im Schadensfall werden Sie dann mit der Realität konfrontiert.
Implantatfirmen geben Garantien von 5,10, 15 Jahren und mehr, aber jeweils nur auf die Implantatschraube, nicht auf die gesamte Konstruktion oder die Zahnbehandlung.
